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9 Treffer in 9 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Geltungsdauer des Genesenennachweises, erfolgloser Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis wegen Geltung als vollständig geimpft

    Beschluss vom 07.03.2022 – M 26a E 22.984

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässiger Antrag, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 22a IfSG

    Beschluss vom 08.04.2022 – M 26a E 22.1407

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Geltungsdauer der Genesenennachweise von 90 Tagen noch nicht überschritten, Fehlende Darlegung zum Impfstatus

    Beschluss vom 08.04.2022 – M 26a E 22.709

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Geltungsdauer des Genesenennachweises, unzulässiger Antrag, fehlende Bezeichnung eines Antragsgegners

    Beschluss vom 28.02.2022 – M 26b E 22.737

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässiger Antrag, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

    Beschluss vom 07.04.2022 – M 26b E 22.1521

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Geltungsdauer des Genesenennachweises, erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten, einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt), keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar, mit hoher Wahrscheinlichkeit, Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen das Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen, Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung des Genesenennachweises

    Beschluss vom 22.02.2022 – M 26a E 22.662

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Verkürzung des Genesenenstatus

    Beschluss vom 22.02.2022 – M 26b E 22.730

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Teilweise Antragsrücknahme, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Kein Erfordernis eines nochmaligen richterlichen Hinweises auf inhaltliche Änderungen der BayIfSMV

    Beschluss vom 08.04.2022 – M 26a E 22.1253

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

    Beschluss vom 22.02.2022 – M 26a E 22.663

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Schlagworte Schlagworte
  • aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar
  • Corona-Pandemie
  • Definitionshoheit
  • einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt)
  • erfolgloser Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten
  • erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten
  • fehlende Bezeichnung eines Antragsgegners
  • Fehlende Darlegung zum Impfstatus
  • Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
  • fehlendes Rechtsschutzbedürfnis wegen Geltung als vollständig geimpft
  • Geltungsdauer der Genesenennachweise von 90 Tagen noch nicht überschritten
  • Genesenennachweis
  • Kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 22a IfSG
  • Kein Erfordernis eines nochmaligen richterlichen Hinweises auf inhaltliche Änderungen der BayIfSMV
  • keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
  • mit hoher Wahrscheinlichkeit
  • RKI
  • Teilweise Antragsrücknahme
  • Unzulässige Anträge
  • Unzulässiger Antrag
  • Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen das Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen
  • Verstoß gegen Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen
  • Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung
  • Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung des Genesenennachweises
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